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VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1 S. 2, § 20 Nr. 2; VwGO § 80 Abs. 5; BayGastV § 8 Abs. 2, Abs. 1
Sperrzeitverlängerung für Diskothek wegen besonderer örtlicher Verhältnisse - rewis.io
Sperrzeitverlängerung für Diskothek wegen besonderer örtlicher Verhältnisse
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 13.02.2020 - Au 5 S 29.2179
- VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
So hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 - (…juris Rn. 17 f. und 21 f.) u.a. ausgeführt, dass besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn vorliegen, wenn sich die Verhältnisse im örtlichen Bereich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterscheiden, dass deswegen eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint.Ein Gaststättenbetrieb als eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb ist von vornherein mit dem Risiko etwaiger nachträglicher Anordnungen nach § 5 GastG sowie Sperrzeitverlängerungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 BayGastV behaftet, ggf. auch ohne Rücksicht auf seine Wirtschaftlichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33 m.w.N.).
- VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
Sperrzeitverlängerung für Diskothek
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Der Kläger hat am 20. März 2020 die Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 13. Februar 2020 beantragt (Az. 22 ZB 20.678).Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Zulassungsverfahren 22 ZB 20.678 und die beigezogene Behördenakte.
- VG Augsburg, 13.02.2020 - Au 5 K 19.2020
Sperrzeitverlängerung für Diskothek
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Gegen den Bescheid vom 22. Oktober 2019 erhoben die Bevollmächtigten des Klägers am 22. November 2019 Klage (Az. Au 5 K 19.2020).Mit seinem Verweis auf die Entscheidungsgründe seines Urteils vom 13. Februar 2020 - Au 5 K 19.2020 hat es insoweit auf die dortige Begründung unter Nr. 1. b) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für bestimmte Fallkonstellationen verstoßen wird (z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG), sondern auch dann, wenn Konsumenten so stark alkoholisiert sind, dass sie sich zu Exzessen wie Körperverletzungsdelikten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen hinreißen lassen (vgl. auch BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 - Rn. 31). - VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46
Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Weiter entspricht es der Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - Rn. 28), wenn das Verwaltungsgericht Sicherheitsbeeinträchtigungen wie der Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine besondere Bedeutung für die Annahme besonderer örtlicher Verhältnisse im vorgenannten Sinn zuschreibt. - VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 CS 15.2643
Vorverlegung des Sperrzeitbeginns und Hinausschieben des Sperrzeitendes
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Ein sicherheitsrechtlicher Brennpunkt kann u.a. im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch vorliegen, wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 13. Januar 2016 - 22 CS 15.2643 - (…juris Rn. 12) näher dargelegt hat.
- VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
Sperrzeitverlängerung für Diskothek
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Beschwerdeverfahren 22 CS 20.580 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.